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News-Ticker

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Befreiung von Lernmittel-Ausleihgebühren

Bitte nehmen Sie nur an der Abfrage teil, wenn Sie von der Zahlung des Ausleihbetrages befreit sind! 

 

Gesetzliche Befreiungsgründe - Ich bin leistungsberechtigt nach:

  • dem Asylbewerberleistungsgesetz,

  • dem Bundeskindergeldgesetz § 6a – Kinderzuschlag,
    dem Sozialgesetzbuch, zweites Buch (SGB II): Grundsicherung für Arbeitsuchende,

  • dem Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII): Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder),

  • dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII): Sozialhilfe,

  • dem Wohngeldgesetz (WoGG) – nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG).
     

Der Nachweis muss belegen, dass die Voraussetzungen zur Befreiung zum Stichtag 01.05.2026 vorlagen.

 

Damit bin ich im Schuljahr 2026/27 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Der Nachweis ist durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers zu erbringen.
 

Laden Sie bitte auch die nötigen Dokumente hoch, um die Befreiung abschließen zu können. Bei Rückfragen werden wir uns bei Ihnen melden. 

 

Herzliche Grüße
Ihre HRS Kreiensen

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Sicherheitsabfrage

 
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