Coronabedingte Regelungen zur Einschulung der fünften Klassen
Liebe Schülerinnen und Schüler der Klasse 5, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
am Freitag dürfen wir Euch und Sie offiziell zur Einschulung an der Haupt- und Realschule Kreiensen begrüßen.
Um 8:30 Uhr wollen wir bei uns an der Schule mit einem Einschulungsgottesdienst beginnen, wenn möglich unter freiem Himmel. Gegen 9:00 Uhr soll der rein schulische Teil folgen.
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Auch in diesem Jahr gelten coronabedingte Regeln zur Teilnahme an der Einschulungsfeier.
Wer an der Einschulungsfeier teilnehmen möchte, (SchülerInnen, Eltern und Gäste) benötigt
- einen negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder
- einen Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder
- einen Genesenennachweis. (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV)
Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. In der Aula herrscht Maskenpflicht.
Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Testkits von der Schule gestellt. Sie liegen in der Schule zur Abholung bereit und können Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag in der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr abgeholt werden.
Im Notfall können die Schülerinnen und Schüler auch am Freitag ab 8:00 Uhr in der Schule nachgetestet werden.
Ihre HRS Kreiensen
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